Besetzung
der Verbandsfußballspiele des NÖFV mit Schiedsrichter
und Schiedsrichterassistenten - wobei der SchA berechtigt ist, Schiedsrichter
und Schiedsrichterteams auch von anderen Verbänden anzufordern.
Fortbildung der Verbandsschiedsrichter in Lehrgängen und Schulungsabenden
(Regeldiskussionen). Diese dienen zur Erreichung einer einheitlichen
Regelauslegung und –anwendung.
Verlautbarung von Beschlüssen, sowie Entgegennahme von Wünschen,
Beschwerden und Anregungen.
Laufende Feststellung der Leistung der Angehörigen des NÖSK,
sowie Ausbildung, Prüfung und Beobachtung des Schieds-richternachwuchses.
Nominierung von Schiedsrichtern für Bewerbe im Rahmen des ÖFB.
Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Presseaussendungen.
Erledigung aller das Schiedsrichterwesen betreffenden Ver-waltungsangelegenheiten.
Beschlussfassung über Anträge an den Vorstand des NÖFV,
wie Änderung der Satzungen, der Geschäftsordnung, des
Strafregulativs etc.
Festlegung der Klassifikationsbestimmungen betreffend Höher-
und Rückreihung und deren Durchführung.
Förderung des kollegialen und geselligen Zusammenschlusses
aller Angehörigen des NÖSK.
Herausgabe eines, nach Notwendigkeit fälligen, Mitteilungsblattes.
Besetzung der Verbandsfußballspiele des NÖFV mit Schiedsrichter. |